FAQ: Was ist Elektrosmog? esmog, „strahlung“

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Die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet am 31. Dezember 2008. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden.


Wie alle Allgemeinzuteilungen war auch diese für schnurlose Telefone von Beginn an befristet. Im Rahmen der Europäischen Konferenz der Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT) hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt, die Frequenz zu ändern. Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 - 887 / 930 - 932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet und die Nutzungsmöglichkeit von CT1+-Geräten dahingehend eingeschränkt, dass Störungen durch andere Frequenznutzer hinzunehmen sind und gleichzeitig andere Frequenznutzer nicht gestört werden. Dieser Entscheidung war im Jahre 2003 eine Anhörung aller interessierten Kreise vorausgegangen (Verfügung 65/2003). Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.


Bereits 1998 war mit der Befristung der Allgemeinzuteilung für diese Frequenzen die Auflage für die Hersteller- und Vertriebsfirmen bzw. andere Inverkehrbringer verbunden, die Nutzer auf die wesentlichen Bestimmungen der Allgemeinzuteilung hinzuweisen. Dies galt insbesondere für die Befristung bis zum 31. Dezember 2008.


Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden. Im Hinblick auf den fortschreitenden Mobilfunknetzausbau in dem von Geräten des Standards CT1+ genutzten Frequenzbereich (885 - 887 / 930 - 932 MHz) steigen die Risiken einer Störung an. Eine störungsfreie Nutzung von CT1+-Geräten ist bei einem ausgebauten Mobilfunknetz nicht gegeben. Darüber hinaus sind die schutzwürdigen Interessen und Rechte des neuen Zuteilungsinhabers für den öffentlichen digitalen zellularen Mobilfunk zu berücksichtigen.


Stellt der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher einer Störung fest, wird der Nutzer auf die ausgelaufene Frequenzzuteilung hingewiesen und aufgefordert, das Gerät außer Betrieb zu nehmen. Wenn erneute Beschwerden dokumentieren, dass die Störung anhält, weil das störende CT1+-Gerät nicht außer Betrieb genommen wurde, kommt eine förmliche Anordnung der Außerbetriebnahme in Betracht und kann der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt werden. Dieser Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann.


Der Verkauf von CT1+-Geräten ist auch über den 31. Dezember 2008 hinaus in Deutschland zulässig. Da es sich um keine harmonisierte Frequenznutzung handelt, sind die Geräte wie bisher mit CE-Kennzeichen und Ausrufezeichen zu versehen. Auf der Verpackung und der Bedienungsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass der Betrieb ab dem 1. Januar 2009 in Deutschland nicht mehr gestattet ist. Auch bei Internetangeboten sollte unmissverständlich im Angebotstext darauf hingewiesen werden, dass CT1+ Geräte ab dem o.g. Zeitpunkt in Deutschland nicht mehr betrieben werden dürfen. Bei bereits am Markt befindlichen Geräten sollte der Inverkehrbringer den Handel darauf hinweisen, dass eine Änderung der Rechtsgrundlage eingetreten ist und der Kunde beim Kauf darauf hingewiesen wird (z. B. durch eine schriftliche Zusatzinformation). Dies bewahrt auch den Handel vor Reklamationen, weil nicht mehr von einer störungsfreien Nutzung des Gerätes ausgegangen werden kann.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice

verbraucherservice@bnetza.de

http://www.bundesnetzagentur.de

Stellungnahme der Bundesnetzagentur zum Thema Weiterbetrieb von CT1+ Geräten

… zusammenfassend lässt es sich so formulieren:


  1. -CT1+ Geräte dürfen weiterbetrieben werden, solange diese keine anderen Mobilfunkfrequenzen stören, wenn ja, dann werden Sie freundlich drauf hingewiesen, jedoch ohne Bussgeld beim ersten Vergehen. Wenn dies bisher nicht der Fall war, wird es sich auch nicht von einem Tag auf den anderen ändern.

  2. -Es wird keine Hexenjagd auf CT1+ Telefonierer geben.